Dienst "Akustische Stimmzettel"

für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 in Nordrhein Westfalen


Zurverfügungstellung der akustischen Wiedergabe aller Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln (im Folgenden "akustische Stimmzettel") gem. § 32 Abs. 7 Satz 1 KWahlO durch den Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVW)

für die kommenden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen und gemäß Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen zur Audiounterstützung für Stimmzettelschablonen vom 10.12.2024 - 11-21.35.12-0003

Kurzinfo


Dieser Dienst ermöglicht die automatische Vertonung aller Stimmzettel im Zusammenhang mit der Kommunalwahl. Diese sind dann über eine 0800-Telefonnummer abhörbar. Alle erforderlichen Zuarbeiten erfolgen über dieses Webportal:

  • Registrierung mit Kontaktdaten (erforderlicher Key wird Ihnen vorher automatisch übermittelt)
  • Stimmzettelinhalte (Excel-Vorlage downloadbar, csv oder Vote-Manager Export)
  • optional Zuordnung aller Stimmbezirke zu den Wahlbezirken (identisch mit den Ratswahlbezirken). Das ist nur erforderlich, wenn Sie nicht auf der Wahlbenachrichtigung die für jeden Wähler vom Ratswahlbezirk abhängige 0800-Nummer drucken können. In diesem Fall genügt es eine für alle Wähler einheitliche 0800-Nummer zu kommunizieren, unter welcher der Wähler seine Postleitzahl und Stimmbezirksnummer am Telefon per Tastatur oder Sprache eingibt.

Kosten: 50 Euro Grundbetrag + 55 Euro je Wahlbezirk für kreisfreie Städte und Gemeinden bzw. 10 Euro für Kreise (Ausgenommen sind Wahlbezirke, welche nur für die Kreistagswahl registriert sind. Diese kosten ebenfalls 55 Euro für Kreise.)

Leistungsbeschreibung im Detail:


Vorbemerkung: Mit "Wahlbezirk" ist im Folgenden abweichend vom üblichen Gebrauch der Bezeichnung die kleinste Gruppierung der Wähler gemeint, für welche die Stimmzettel aller teilnehmenden Wahlarten gleich sind. In der Regel entspricht diese Gruppierung tatsächlich einem Wahlbezirk auf Gemeinde/Stadt-Ebene. Ausnahmen sind jedoch möglich, so tritt z.B. bei einigen kreisfreien Städten der Fall auf, dass Wähler eines Wahlbezirkes in Untergruppen unterteilt werden, welche jeweils eine andere Bezirksvertretung wählen.

Jede(r) teilnehmende Kreis/Gemeinde/Stadt bekommt für alle in ihrem/seinem Verantwortungsbereich angelegten Wahlbezirke je eine 0800er-Rufnummer zur Verfügung gestellt, welche für die Wählenden bestimmt und innerhalb Deutschlands kostenfrei zu erreichen ist. Zusätzlich zu jeder 0800er-Rufnummer wird für die Nutzung zu Testzwecken durch die Kommunen eine Festnetznummer geschaltet. Für diese Nummer fallen für Anruferinnen und Anrufer Telefonkosten an, wie sie bei einem Anruf einer üblichen Telefonnummer beginnend mit einer Stadtvorwahl anfallen, z.B. 0231 12345678 für einen Anruf nach Dortmund. Diese ist weltweit mit der internationalen Vorwahl für Deutschland (0049) erreichbar. Die 0800er-Nummern werden spätestens am 10.08.2025 geschaltet. Die Festnetznummer zu Testzwecken für die Kommunen wird abweichend hiervon bereits frühestmöglich geschaltet; alle Nummern sind bis zum Ende der Wahl inkl. eventueller Stichwahlen aktiv.

Durch den Anruf können sich Anruferinnen und Anrufer die Stimmzettel der in diesem Wahlbezirk stattfindenden Wahlen anhören. Zwischen den verschiedenen Stimmzetteln kann dabei per Tastaturbefehl hin und her gesprungen werden, ebenso innerhalb eines Stimmzettels zwischen den Einträgen. Die Anrufenden haben die Möglichkeit, die Ansage wiederholen zu lassen. Die Familiennamen der zur Wahl aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten werden zusätzlich buchstabiert. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Inanspruchnahme des Angebots des BSVW:


Zur Nutzung dieses Dienstes stellt der BSVW den Kommunen die Internetdomain https://wahl.phonepublisher.com zur Verfügung. Mit Registrierung auf dieser Domain erfolgt eine entsprechende Beauftragung des BSVW. Nach der Registrierung können die Kommunen dann über einen üblichen Webbrowser (z.B. Firefox, Google Chrome, Internetexplorer) alle erforderlichen Daten hochladen und diese über ein im Webportal bereitgestelltes Kundenkonto überprüfen und verwalten. Erforderlich sind z.B. Angaben zur Art der Wahl, die Inhalte der Stimmzettel, gegebenenfalls die Zuordnung der Stimmbezirke zu den Ratswahlbezirken.

Hierfür stehen verschiedene gängige Datenformate zur Verfügung, u.a. die Übergabe der Daten als Excel-Tabelle, die als Formatvorlage heruntergeladen und notfalls auch händisch ausgefüllt werden kann und die Datenlieferung als csv-Datei. Geplant ist weiterhin eine Schnittstelle für den Export der Stimmzettelinhalte direkt aus dem Vote-Manager heraus.

Kosten (alle Preisangaben zuzüglich 19% MwSt.):


Der Gesamtpreis für die Nutzung des Service "akustische Stimmzettel" des BSVW setzt sich zusammen aus einem Grundpreis, den Kosten je Wahlbezirk sowie nutzungsabhängiger Kosten der 0800-Servicerufnummern.

Grundgebühr: 50 Euro:

Darin enthalten sind:

  • Die Einrichtungskosten, wie z.B. der Import von Daten für die Wahlbezirksaufteilung, um eine einheitliche Datenbankabfrage sicherzustellen (Nutzung der vorgegebenen Schnittstellen, wie csv oder Excel-Tabellenformular).
  • Die Einrichtung der Kundendaten und des Zugangs auf das Webportal
  • Rechnungslegung an die Kommunen und kreisfreien Städte im Namen des Auftraggebers
  • Behandlung von Rückfragen der Kommunen und kreisfreien Städte in Bezug auf Rechnungen und Benutzung der im Vertrag vereinbarten Leistungen. (Hinweis: - das Thema Wahlschablonen ist davon ausgenommen und wird nach wie vor vom BSVW abgewickelt. Dieser Hinweis dient nur zur Vermeidung von Missverständnissen und taucht nicht explizit im Vertrag auf.

Sollte die Anpassung an eine individuelle Schnittstelle der Kommunen gewünscht sein, fallen dafür ca. 150 Euro Aufpreis an.

Kosten je Wahlbezirk (siehe Definition oben): 10 Euro für Kreise und 55 EURO für Städte und Gemeinden (Ausgenommen sind Wahlbezirke, welche nur für die Kreistagswahl registriert sind. Diese kosten ebenfalls 55 Euro für Kreise.)

Darin enthalten sind:

  • Auswertung, Vertonung und Einpflegen der Stimmzettel und weiterer Formulare
  • 0800er-Nummer für den Wahlbezirk
  • Festnetznummer (normale Rufnummer mit Stadtvorwahl) mit weltweiter Erreichbarkeit zu Testzwecken für die Kommunen

Auf unsere AGB wird hingewiesen.